Der grenzüberschreitende Austausch von sensiblen Waren, Technologien, Software und Know-how wird kontrolliert, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter in Konflikt- und Krisenregionen sowie die Durchführung schwerwiegender Menschrechtsverletzungen zu erschweren. Auch die Wissenschaft ist von diesen Beschränkungen betroffen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt auf seiner Homepage umfangreiche Informationen und Handreichungen speziell für die Wissenschaft zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere die digitalen Ausgaben der Broschüre „Exportkontrolle in Forschung & Wissenschaft“ und des „Handbuch Exportkontrolle und Academia“. In einer Vielzahl von Merkblättern und anderen Arbeitshilfen werden darüber hinaus alle Aspekte der Praxis der Exportkontrolle behandelt, u.a. zur Antragstellung von Ausfuhrgenehmigungen, zum innerbetrieblichen Compliance-Programm (ICP), zur EU-Dual-Use-Verordnung und zum Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern.
Zugang zur Website:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Academia/academia_node.html